Grundschulempfehlung Baden-Württemberg

Sie ist wieder da!

Die Grundschulempfehlung BW ist seit dem Schuljahr 2024/2025 wieder verbindlich, d.h. Eltern können nicht mehr frei die weiterführende Schule ihres Kindes wählen.

Dies ist auch insofern beachtlich, als die Änderung der Rechtslage erst während (!) des bereits laufenden Schuljahres 2024/2025 verabschiedet und nachdem die erste Stufe des Aufnahmeverfahrens (der Kompasstest) bereits geschrieben wurde. Auch die der Grundschulempfehlung Baden-Württemberg zugrunde liegenden Noten wurden zu einem Zeitraum geschrieben, als noch die alte Rechtslage galt.

Als seit 2007 tätiger Anwalt für Schulrecht habe ich bereits die bis zum Jahr 2011 geltende verbindliche Grundschulempfehlung BW erlebt und kann mich noch gut daran erinnern, welche Tragödien bereits damals stattfanden, als es nicht nur um die Gymnasialempfehlung, sondern mitunter auch „nur“ um die Realschulempfehlung ging, um zumindest nicht die Hauptschule besuchen zu müssen (die Hauptschulempfehlung war die 3. Alternative).

Da der Status der Realschule als Mittelschule inzwischen aufgeweicht wurde (indem diese inzwischen auch für Hauptschulniveau geöffnet wurde), wird es nunmehr nur noch darum gehen, eine Gymnasialempfehlung zu erhalten. Dies wird den Druck nochmals erhöhen.

Der Gymnasialzugang in Form des Kompasstests

Die erste Möglichkeit, ein Gymnasium zu besuchen, besteht darin, den Kompasstest zu bestehen.

Nähere Informationen zum Kompasstest finden Sie hier

Die Grundschulempfehlung in Form einer Entscheidung der Klassenkonferenz

Die bekannteste Möglichkeit, ein Gymnasium zu besuchen, besteht in Form einer diesbezüglichen Entscheidung der Klassenkonferenz (Gymnasialempfehlung), die mit dem Halbjahreszeugnis die Grundschulempfehlung ausspricht.

Zu beachten ist also, dass nicht nur der Klassenlehrer darüber entscheidet, sondern alle unterrichtenden Lehrer und auch die Schulleitung mitentscheidet, wobei natürlich die Lehrer das größte faktische Gewicht haben, die die Fächer Deutsch und Mathematik unterrichten.

Nähere Informationen zur Grundschulempfehlung im Halbjahreszeugnis finden Sie hier.

Der Gymnasialzugang in Form des Potenzialtests

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass die Grundschulempfehlung in Form des Bestehens des Potenzialtests ergeht.

Nähere Informationen zum Potenzialtest finden Sie hier.

FAQ Grundschulempfehlung BW

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Grundschulempfehlung finden Sie hier.

Referenzen Grundschulempfehlung Baden-Württemberg

Referenzen zu bearbeiteten Fällen der Grundschulempfehlung Baden-Württemberg finden Sie hier.

Anwalt für Schulrecht

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Die Anwaltskanzlei Zoller ist seit 2007 bundesweit in allen schulrechtlichen Fragen tätig und verfügt über ein jährliches Anfragevolumen im 5-stelligen Bereich über einen reichen Erfahrungsschatz. Die Grundschulempfehlung Baden-Württemberg und vergleichbare Regelungen in anderen Bundesländern gehören seit jeher zu meinem Repertoire und es besteht auch hier langjährige Erfahrung. Referenzen über aktuell bearbeitete Grundschulempfehlungs-Mandate finden sie hier.

Einen allgemeinen Überblick über die Zufriedenheit meiner Mandanten können Sie sich auf anwalt.de verschaffen. Inzwischen sind dort über 1000 zufriedene Empfehlungen hinterlassen.

Grundschulempfehlung - Topanwalt

Die Anwaltskanzlei Zoller wurde für ihre langjährige schulrechtliche Spezialisierung als „Top-Anwalt“ ausgezeichnet.

Für weitergehende Informationen zu schulrechtlichen Themen besuchen Sie meine Website www.anwalt-fuer-schulrecht.online mit zahlreichen Informationen zu allen relevanten schulischen Themengebieten.

Sie erreichen mich unbürokratisch per Telefon (0151 62858745) oder Mail (zoller@rechtsanwalt-zoller.de). Rufen Sie einfach an, notfalls rufe ich zurück oder senden Sie mir eine Mail mit einem Zeitrahmen von 2h, in dem Sie erreichbar sind und hinterlassen Ihre Rufnummer. Ich rufe Sie dann zurück.

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